Als Ausländer werden bestimmte Personen und Personengruppen bezeichnet, die sich in der Eigenschaft der Staatsangehörigkeit von anderen Einwohnern des Landes, aus deren Perspektive die Betrachtung erfolgt, unterscheiden.
Die im allgemeinen Sprachgebrauch und in spezifischen Fachgebieten (z. B. nationales und internationales Recht, Bevölkerungsstatistik) verwendeten Definitionen von „Ausländer“ sind nicht vollständig deckungsgleich und zum Teil auch inkonsistent. Auch in Fachsprachen handelt es sich dabei überwiegend um Kontextdefinitionen (Gebrauchsdefinitionen). Besonders bei statistischen Größen ist daher die genaue Angabe der jeweils verwendeten Wortbedeutung unerlässlich.
In vielen Sprachen der Welt hat das Wort „Ausländer“ (im Sinne von „Fremder“) eine negative Konnotation, so z. B. Gaijin im Japanischen oder Gweilo im Kantonesischen.
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Der Begriff des Wortes „Ausländer“ erschließt sich aus der Perspektive eines Inlandes. Darunter hat man regelmäßig einen Staat per gängiger Definition des Völkerrechts zu verstehen. (Für einige nicht souveräne Territorien oder Staaten in Entstehung gelten die folgenden Punkte teilweise ebenfalls.)
Eine Person ist vom Gesetz her Ausländer, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt. Nach diesem Verständnis ist eine Person (aus Sicht des Inlandes) genau dann kein Ausländer, wenn sie keine Staatsbürgerschaft eines anderen Staates besitzt. Hat jemand sowohl die Staatsangehörigkeit des Inlandes als auch diejenige (mindestens) eines anderen Staates, so ist er gleichzeitig Ausländer und Staatsbürger des Inlandes. Diese Definition ist legalistisch und wird allgemein in den Beziehungen zwischen Staaten verwendet.
In bestimmten Rechtsbereichen (z. B. Ausländerrecht), gilt als Ausländer, wer die Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates besitzt, nicht aber die des Inlandes. Es besteht dann beispielsweise eine Vertretungverpflichtung des ausländischen Staates, so in Fällen der Abschiebung. Staatenlose sind dagegen rechtlich keine Ausländer (können z. B. nicht in ihren Heimatstaat abgeschoben werden, werden nicht diplomatisch vertreten). Sie sind aber im Ausländerrecht den Ausländern gleichgestellt. Ob Staatenlose umgangssprachlich als Ausländer bezeichnet werden, hängt maßgeblich von ihrer Ethnie ab (s.u.).
Nach deutschem Recht ist derjenige Ausländer, der nicht Deutscher im Sinne von Artikel 116 I des Grundgesetzes ist – hiernach gelten Staatenlose auch als Ausländer. Der Begriff „Deutscher“ umfasst nicht nur deutsche Staatsangehörige sondern aufgrund von Vertreibungen infolge des Zweiten Weltkrieges auch so genannte Statusdeutsche. Zur Zeit sind das Spätaussiedler, denen noch keine Bescheinigung nach § 15 BVFG ausgestellt wurde. Auch bis zur Ausstellung der Bescheinigung (der Vorgang kann bis einige Monate dauern) gilt ein Spätaussiedler nicht als Ausländer, obwohl dieser in der Zeit nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt.
Eine Person, die sowohl die Staatsangehörigkeit des Inlandes, als auch die mindestens eines weiteren Staates besitzt, kann, muss aber nicht, für statistische Zwecke als Ausländer gezählt werden. In Deutschland werden die Deutschen im Sinne von Artikel 116 I GG für keine Zwecke als Ausländer gezählt.
Das deutsche Aufenthaltsgesetz vermischt die Kriterien Staatsangehörigkeit und ethnische Zugehörigkeit. Ausländer sind nach AufenthG solche Personen, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit haben, noch Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit sind. Spätaussiedler gelten demnach nicht als Ausländer. Diese Definition findet nur in Deutschland Anwendung.
In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) wird ein Wirtschaftssubjekt dann als Ausländer angesehen, wenn es seinen festen Wohnsitz außerhalb der betrachteten Volkswirtschaft hat. Demnach spielt die Staatsangehörigkeit bei ökonomischen Betrachtungen keine Rolle. Wirtschaftssubjekte mit festem Wohnsitz im Inland werden volkswirtschaftlich als Inländer bezeichnet.
In verschiedenen Sportarten existieren Ausländerregelungen. Diese legen fest, wer bezogen auf die jeweilige Sportart als Inländer (z. B. als Fußballdeutscher) gilt und wer nicht. Des Weiteren legen Ausländerregelungen fest, wie viele Sport-Nicht-Inländer in einer bestimmten Mannschaft gleichzeitig antreten dürfen.
Als Antonym zum Wort Ausländer wird umgangssprachlich häufig ‚Inländer‘ verwendet. Obwohl dem Sprachgebrauch in der Semantik Definitionsmacht zukommt, ist eine solche Verwendung in mehrerlei Hinsicht problematisch, da sie die Forderung verletzt, die logische Umkehrung der jeweiligen Definitionen von „Ausländer“ zu enthalten. Sonst wäre eine Person logisch zwingend ‚Inländer‘, wenn sie (a)… nicht die Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates besitzt. Das ist aber falsch, denn sie kann staatenlos sein. (b)… einer Ethnie angehört, die dem Inland historisch zugeordnet wird. Das ist aber falsch, denn diese Ethnie kann ja auch in anderen Ländern präsent sein. (c)… im Inland geboren wurde. Das ist aber falsch, da dieser Umstand weder die Ethnie, die Staatsbürgerschaft noch den Aufenthaltsort zwingend determiniert.
Es besteht gemeinhin kein perfekter Bedeutungsgegensatz zwischen Inländer und Ausländer (keine Komplementarität des Antonyms). Quelle und Rezipient(en) eines Diskurses sollte diese Eigenschaft des Wortes Inländer stets bewusst sein, je nach Kontext kann eine Erläuterung notwendig werden, um Eindeutigkeit herzustellen. Eine perfekte Komplementarität zu „ist Ausländer“ hat dagegen die Sprachform „ist kein Ausländer“ (vergleichbar dem Gegensatz „rot“ – „nicht rot“).
Zur Vermeidung der mit dem Begriff Ausländer vermeintlich verbundenen negativen Konnotation wird im deutschen Sprachgebrauch bisweilen fälschlich das Wort Migrant (von lat. migrare = wandern) als Synonym gebraucht. Die Begriffe überlappen sich aber nur teilweise: Gleichzeitig Migranten sind nur solche Ausländer, die ihr Heimatland verlassen haben. Umgekehrt sind etwa nach Amerika ausgewanderte Deutsche zwar Migranten, aber – solange sie ihre Staatsbürgerschaft behalten – aus deutscher Sicht keine Ausländer.
Eine Teilmenge der Migranten beschreiben die Begriffe Einwanderer und Zuwanderer, bei denen es sich um bedeutungsgleiche deutsche Bezeichnungen für das Wort Immigrant handelt. Einwanderer, die in der neuen Heimat eine eigene Gesellschaftsordnung und Herrschaftsansprüche durchsetzen, werden auch Siedler genannt.
Noch stärker der Politischen Korrektheit verpflichtet ist der in jüngster Zeit zunehmend Verbreitung findende Begriff Personen mit Migrationshintergrund, der auch für Menschen verwendet wird, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und zum Teil auch in Deutschland geboren wurden, aber immer noch als Ausländer wahrgenommen werden, und der z. B. den missverständlchen Begriff Einwanderer der zweiten Generation ersetzen soll.
Ein seltener gebrauchter Begriff ist die Bezeichnung allochthon.
Den Ausdrücken gemeinsam ist, dass sie eine dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes beinhalten, wobei dauerhaft undefiniert bleibt. Ausländische Studenten und ‚Gastarbeiter‘ sind (umgangssprachlich) zunächst keine Migranten, sie können aber bei unabsehbarem Ende ihres Aufenthalts faktisch zu Einwanderern werden. Die zahlenmäßige Erfassung von Migration hängt daher auch davon ab, welche Einordnungen im Einzelfall Anwendung finden.
Während die oben genannten Kriterien den Begriff „Ausländer“ exakt definieren, gibt es in bestimmten Bevölkerungsgruppen zusätzliche Kriterien, nach denen bisweilen der Begriff „Ausländer“ definiert wird. Wichtig ist zu bemerken, dass diese keinesfalls Allgemeingültigkeit besitzen und der Ausländer-Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch genau so auch ausschließlich nach oben genannten Kriterien angewendet wird.
Eine Person ist Ausländer, wenn sie einer Ethnie angehört, die dem Inland historisch nicht zugeordnet wird. Diese Einordnung besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Beispielsweise werden in Deutschland ethnische Türken häufig als Ausländer bezeichnet, auch wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit, nicht aber die der Türkei besitzen. Dagegen werden die Sorben nicht als Ausländer betrachtet, weil sich ihr Siedlungsraum historisch in Deutschland befindet. Ethnisch Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden in Deutschland meist nicht als Ausländer angesehen.
Die auf ethnische Merkmale abzielende Definition ist in der Umgangssprache verbreitet, widerspricht aber im Einzelfall u.U. der Definition nach der Staatsangehörigkeit. Die Zuordnung einer Person zu einer bestimmten Ethnie ist außerdem nicht immer eindeutig, wobei Fremd- und Eigenzuordnung auseinanderfallen können. Einige Staaten weigern sich aus politischen Gründen, bestimmte Ethnien als solche anzuerkennen, oder sie erklären Personen entgegen deren Selbstwahrnehmung zu Mitgliedern anderer Ethnien. Ein solches, nicht zuverlässig eindeutiges Merkmal, ist daher nur eingeschränkt als Grundlage einer Definition geeignet.
Mit zunehmender Assimilation, die meist über Generationen geht, kann sich die ethnische Zugehörigkeit von Personengruppen ändern (Beispiel: die deutschen Nachfahren der Anfang des 20. Jahrhunderts ins Ruhrgebiet eingewanderten Polen, an deren polnische Vorfahren nur noch Familiennamen erinnern). Eine Person kann sich auch mehreren Ethnien zugehörig fühlen und sich gleichzeitig als Ausländer und ‚Inländer‘ (s.u.) betrachten. In der Fremdwahrnehmung dominiert aber meistens (ggf. ungerechtfertigt) eine der Ethnien, weil psychologisch und sachlich oftmals eine eindeutige Zuordnung gewünscht ist.
Eine Person ist Ausländer, wenn sie nicht im Inland geboren wurde. In aller Regel wird dieses Kriterium nicht stringent angewandt, so dass es nur eingeschränkt sinnvoll und logisch inkonsequent ist. In Deutschland würden sonst Menschen deutscher Ethnizität, die nicht im ehemaligen Deutschen Reich oder seinen Nachfolgestaaten geboren wurden, als Ausländer gelten. (siehe dazu: Mischkriterien)
Eine Person ist Ausländer wenn sie (direkter) Abkömmling von Ausländern ist. Abstammung im Sinne der familiären Herkunft ist ein dem Grunde nach abgeleitetes Kriterium, denn die Eigenschaft „ist Ausländer“ muss für die Eltern bereits festgestellt sein. In der Umkehrung findet sich dieses Prinzip als Ius Sanguinis (Recht des Blutes): ein Kind hat einen automatischen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft seiner Eltern. Je nach Staat kann dieser Anspruch nach mehreren Jahren verfallen und muss nicht zwingend genutzt werden.
Das „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“ (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) definiert in § 2 Abs. 1 einen Ausländer als eine Person, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. Das AufenthG hat zum 1. Januar 2005 das bis dahin gültige Ausländergesetz ersetzt. 6,7 Mio. Ausländer leben legal in der BRD, davon 1,8 Mio als EU-Staatsangehörige und 4,9 Mio mit eingeschränktem Aufenthaltsrecht (Zahlen Stand 31. Dezember 2004, folgende Übersicht von sicher nach kurzfristig aufhebbar. Zahlen der Bundesausländerbeauftragten, destatis).
Aufenthaltsrecht sowie sonstige Rechte und Pflichten von Ausländern sind in der Ausländergesetzgebung (Ausländerrecht) geregelt. Mit der Einbürgerung (Naturalisation) erhält ein Ausländer die vollen Bürgerrechte seines Aufnahmelandes, z. B. das Wahlrecht, und wird damit von Rechts wegen Staatsbürger. Je nach Aufnahmeland muss dafür u. U. die Staatsangehörigkeit des ausländischen Staates aufgegeben werden. Einige Staaten (darunter auch Deutschland) entziehen ihren Bürgern automatisch ihre Staatsangehörigkeit, wenn die eines anderen Staates angenommen wird.
Ausländer, die gegen die Gesetze ihres Gastlandes verstoßen, können unter Umständen ausgewiesen werden.
Die deutsche Bundesregierung hat einen ‚Ausländerbeauftragten‘ eingesetzt, der/die für Integrationsbelange von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland zuständig ist.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."