Ein Biosphärenreservat ist ein Schutzgebiet, das für die jeweilige Vegetationszone repräsentativ ist oder eine Besonderheit aufweist.
Die UNESCO weist weltweit Biosphärenreservate im Rahmen des Programms „Mensch und Biosphäre“ (Man and Biosphere - MAB) zum Schutz typischer Landschaften aus. Dieses Programm wurde 1970 als zwischenstaatliches und interdisziplinäres Wissenschaftsprogramm von der UNESCO gestartet. Die UNESCO Generalversammlung legte 1995 in Sevilla, Spanien die Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate fest und definierte Biosphärenreservat wie folgt:
„Biosphärenreservate sind Gebiete, bestehend aus terrestrischen und Küsten- sowie Meeresökosystemen oder aus einer Kombination derselben, die international im Rahmen des UNESCO-Programms Der Mensch und die Biosphäre (MAB) nach Maßgabe vorliegender internationaler Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate anerkannt werden.“
Es geht daher in erster Linie um den Schutz der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaften, für welche die UNESCO zuständig ist, und nicht um Natur- oder Landschaftsschutz. Im Oktober 2007 gab es 529 Biosphärenreservate in 106 Ländern.
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Biosphärenreservate sollen Modellstandorte zur Erforschung und Demonstration von Ansätzen zu Schutz und nachhaltiger Entwicklung auf regionaler Ebene sein und haben die folgenden Funktionen:
Zur Umsetzung der verschiedenen Ziele und Funktionen sind Biosphärenreservate räumlich in drei Zonen gegliedert:
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Die einzelnen Biosphärenreservate verbleiben unter der Hoheitsgewalt des Staates, zu dem sie gehören. Im Rahmen der Internationalen Leitlinien der UNESCO ergreifen die Staaten Maßnahmen, die sie nach Maßgabe ihres nationalen Rechtes als erforderlich erachten.
"Biosphärenreservate sind nach § 25 BNatSchG "einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die
Diese nationale rechtliche Regelung eröffnet den Ländern die Möglichkeit, Biosphärenreservate auszuweisen, die zunächst noch nicht mit den internationalen Vorgaben der UNESCO übereinstimmen. Viele Bundesländer haben bereits vor der rahmenrechtlichen Regelung die Biosphärenreservate, z.T. mit Erwähnung der UNESCO-Anerkennung, in ihre Landesnaturschutzgesetze aufgenommen (MAYERL 20041). Gemäß den Leitlinien des internationalen Programms "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB) werden seit 1976 Biosphärenreservate von der UNESCO anerkannt. Das internationale Prädikat "Biosphärenreservat" wird auf der Grundlage des "Statutory Framework of the World Network of Biosphere Reserves" (UNESCO 1995, 1996) verliehen. Ziel der UNESCO-Biosphärenreservate ist es, eine ausgewogene Beziehung zwischen Mensch und Biosphäre zu fördern sowie beispielhaft darzustellen (DEUTSCHES MAB-NATIONALKOMITEE 2004) (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2006)".
Biosphärenreservate haben zum Ziel, historisch geprägte Kulturlandschaften zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Dadurch tragen sie dazu bei, natürliche Ressourcen zu erhalten, Umweltbelastungen vorzubeugen, umweltgerechtes Verhalten bewusst zu machen und dem Schwund der Biodiversität entgegen zu wirken. Biosphärenreservate sollen im Wesentlichen die Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet mitbringen und im Übrigen überwiegend einem Landschaftsschutzgebiet entsprechen.
Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Wie auch außerhalb von Schutzgebieten gilt für die meisten baulichen oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die Entwicklungsziele der Biosphärenreservate sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden, soweit sie in dem Maßstab eine Rolle spielen. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme.
Neben dem Biosphärenreservat kennt das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzmöglichkeiten, die mehr oder weniger rigide sind und unterschiedliche Zweckbestimmungen haben:
Materialien hierzu im virtuellen Dorf der Forschungsgesellschaft Global Integrated Village Environment: http://www.dorfwiki.org/wiki.cgi?InnovativeThemen/NachhaltigeBeispiele
Auf nationaler Ebene sind in der Schweiz der Nationalpark geschützt und auch die Moore (gemäss Rothenthurm-Initiative, welche eigentlich die Nutzung von Mooren als Waffenplätze verbietet).
Auf kantonaler Ebene sind Flächen als Naturschutzgebiete ausgeschieden, und Private (zum Beispiel pro natura) sind im Besitz von eigenen Reservaten.
In Deutschland sind (Stand 2007) 13 nach deutschem Recht als Biosphärenreservat verankerte Gebiete von der UNESCO anerkannt.[1]
Diese 13 Biosphärenreservate zusammen umfassen flächenmäßig etwa 3% des Bundesgebietes.
Drei weitere Regionen streben die Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat an:
Das Schutzgebiet Bayerischer Wald besitzt nicht mehr den Status eines Biosphärenreservats:[2]
In Österreich gibt es 18 vom Europarat anerkannte Reservate und sechs Biosphärenreservate, die der UNESCO unterstehen.
Siehe dazu: Liste der Biosphärenreservate oder Kategorie:Biosphärenreservat
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."