Ein Kulturgut ist ein Ergebnis künstlerischer Produktion oder ein anderes menschliches Zeugnis, das als wichtig und erhaltenswert anerkannt ist. Sofern sein Schutzstatus institutionellen Charakter hat, spricht man auch von einem Kulturdenkmal. Die Gesamtheit der Kulturgüter wird als Kulturelles Erbe oder Kulturerbe (cultural heritage) bezeichnet. Vor allem im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch des Zivil- und Katastrophenschutzes werden schützens- und erhaltenswerte Artefakte und Dokumente von bedeutendem kulturellen Wert „Kulturgüter“ genannt.
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Der Begriff des héritage (Französisch für „Erbe“) wurde durch den Bischof von Blois, Henri-Baptiste Grégoire, Ende des 18. Jahrhunderts geprägt.
„Kulturgüter“ oder „Kulturgut“ können sowohl Bestände von Bibliotheken, Archiven und Museen als auch Gebäude (Baudenkmäler wie Kirchen, Klöster, Schlösser) sein. Kulturgüter stammen häufig aus der Hochkultur, sie können aber auch zur Volkskultur oder der Alltagskultur gehören.
Meist wird der Begriff verwendet, wenn es um den erfolgten oder drohenden „Verlust“ oder umgekehrt um den „Erhalt“ von bewahrens- oder schützenswerten Kulturgütern in Kriegen oder bei Katastrophen geht.
In der Rechtssprache erscheint „Kulturgut“ in verschiedenen Kontexten, etwa im „Kulturgutschutzgesetz“ (Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung), das nur bewegliches Kulturgut überwiegend in privater Hand betrifft. Kulturgutschutz und Denkmalschutz hängen eng zusammen. Der Schutz von Kulturgut als Aufgabe des Zivilschutzes ist in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten beschrieben.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."