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Sultan

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen werden unter Sultan (Begriffsklärung) aufgeführt.

Sultan (arabisch سلطانsultân:Herrschaft“, „Herrscher“) ist ein islamischer Herrschertitel (auch Personenname), der ab dem 10. Jahrhundert christlicher Zeitrechnung in verschiedenen Epochen und Gegenden der Welt benutzt wurde, z. B. in Indien und im Osmanischen Reich.

Der Titel beinhaltet sowohl moralisches Gewicht als auch religiöse Autorität und orientiert sich an der Rolle des Herrschers, wie sie im Koran definiert ist. Allerdings war der Sultan kein religiöser Lehrer. Das Herrschaftsgebiet eines Sultans wird als Sultanat bezeichnet.

Der erste islamische Monarch, der diesen Titel trug, war der Ghaznawiden-Herrscher Mahmud von Ghazni (998–1030). Später wurde Sultan der übliche Titel der seldschukischen-, ayyubidischen, mamelukischen, osmanischen und anderer Herrscher in der muslimischen Welt. In Al-Andalus errichteten die Nasriden 1232 das Sultanat von Granada.

In Anatolien wurde das Sultanat der Osmanen, das dort seit dem 15. Jahrhundert (Eroberung Konstantinopels) kaiserlichen Rang beanspruchte, 1922 abgeschafft. Heute sind Oman und Brunei die einzigen souveränen Staaten, deren Oberhäupter noch den Titel Sultan tragen. Der Sultan von Marokko wandelte seinen Titel 1956 in „König“ (arab. ملكmalik) um.

In Ostafrika wurde der Titel früher auch für Dorfhäuptlinge gebraucht. In einigen Staaten Afrikas (z. B. Nigeria) existieren nach wie vor teilautonome Sultanate, ebenso im südostasiatischen Königreich Malaysia und in Mindanao. In Indonesien existiert das Sultanat von Yogyakarta als teilweise autonome Region.

Ähnlich wie andere Herrschernamen wird auch der Begriff „Sultan“ heutzutage meistens in anderem Zusammenhang verwendet, nämlich im Tourismus. Das rührt wohl daher, dass die Reiseanbieter eine Assoziation mit den einstmals prächtigen Sultanspalästen für sich in Anspruch nehmen wollen. So werben viele Hotels und Reiseveranstalter, insbesondere im geographischen Umfeld des ehemaligen osmanischen Reiches, heute noch mit dem Begriff „Sultan“.

[Bearbeiten] Definition

Sultan (arab. „Stärke“) bezeichnet in der politischen Sprache die staatliche Autorität und später den islamischen Inhaber der Regierungsgewalt. Erstmals wurde Tughrul Beg (Sultan Tughril-Baig) 1055 der Titel „Sultan“ von einem Kalifen verliehen. Von 1517 bis 1924 galten die türkischen Osmansultane als Nachfolger der Abbasiden so zugleich als Kalifen. Seitdem gibt es keine Kalifen mehr. Die weibliche Form „Sultana“ gab es selten; nur einige Hauptfrauen der Kalifen von Cordoba wurden so genannt, teils erst als Witwe.

[Bearbeiten] Siehe auch

Sultan - Artikel des Tages

Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva

Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.

Femme russe Sultan - In den Nachrichten

"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."

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